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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 26. Juni 2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der VoltaPower EnerHub, Friedrichstraße 123, 10117 Berlin (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Reinigungsdienstleistungen.

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Leistungsumfang

2.1 Allgemeine Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt Reinigungsdienstleistungen nach den vereinbarten Leistungsbeschreibungen. Dazu gehören insbesondere:

  • Büroreinigung und Unterhaltsreinigung
  • Haushaltsreinigung und Privatreinigung
  • Gewerbliche Reinigung und Industriereinigung
  • Desinfektionsdienstleistungen
  • Teppich- und Polsterreinigung
  • Fensterreinigung
  • Grundreinigung und Sonderreinigung

2.2 Leistungsbeschreibung

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Leistungsbeschreibung oder dem Kostenvoranschlag. Änderungen der Leistungsbeschreibung bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

2.3 Zusatzleistungen

Zusätzliche Leistungen, die nicht in der ursprünglichen Leistungsbeschreibung enthalten sind, werden gesondert vergütet. Der Auftraggeber wird über zusätzliche Kosten vorab informiert.

3. Vertragsschluss

3.1 Angebot und Annahme

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers und deren Annahme durch den Auftragnehmer zustande.

3.2 Schriftform

Verträge und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Preise

Es gelten die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Preisanpassungen

Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend der Entwicklung der Lohn- und Materialkosten anzupassen. Preiserhöhungen werden dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.

4.3 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Verzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

4.4 Aufrechnung

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5. Leistungserbringung

5.1 Ausführung der Arbeiten

Die Reinigungsarbeiten werden fachgerecht und nach den anerkannten Regeln der Technik sowie unter Beachtung der geltenden Sicherheits- und Umweltbestimmungen ausgeführt.

5.2 Arbeitszeiten

Die Arbeitszeiten werden zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Änderungen der Arbeitszeiten sind nach vorheriger Absprache möglich.

5.3 Zutritt

Der Auftraggeber gewährleistet dem Auftragnehmer den ungehinderten Zutritt zu den zu reinigenden Räumlichkeiten während der vereinbarten Arbeitszeiten.

5.4 Materialien und Geräte

Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Reinigungsmittel und -geräte zur Verfügung, sofern nicht anders vereinbart. Besondere Reinigungsmittel nach Kundenwunsch gehen zu Lasten des Auftraggebers.

6. Pflichten des Auftraggebers

6.1 Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber ist verpflichtet:

  • Die zu reinigenden Räume von persönlichen Gegenständen zu räumen
  • Wertgegenstände sicher zu verwahren
  • Besondere Gefahren oder Hindernisse rechtzeitig mitzuteilen
  • Den Zugang zu den Räumlichkeiten sicherzustellen
  • Für ausreichende Beleuchtung und Belüftung zu sorgen

6.2 Ansprechpartner

Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung.

7. Haftung

7.1 Haftungsumfang

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind.

7.2 Haftungshöchstgrenze

Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf die Schadenersatzsumme, die von der Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers getragen wird. Diese beträgt mindestens 1.000.000 Euro je Schadenfall.

7.3 Diebstahl und Beschädigung

Für Diebstahl durch Dritte sowie für Beschädigungen durch höhere Gewalt haftet der Auftragnehmer nicht. Wertgegenstände sind vom Auftraggeber sicher zu verwahren.

7.4 Verjährung

Ansprüche wegen Mängeln verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis des Mangels, spätestens jedoch drei Jahre nach Leistungserbringung.

8. Versicherung

Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000 Euro je Schadenfall. Auf Wunsch wird dem Auftraggeber eine Kopie der Versicherungspolice zur Verfügung gestellt.

9. Vertraulichkeit und Datenschutz

9.1 Schweigepflicht

Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter verpflichten sich zur Verschwiegenheit über alle Angelegenheiten des Auftraggebers, die ihnen im Rahmen der Tätigkeit bekannt werden.

9.2 Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

10. Personal

10.1 Qualifikation

Der Auftragnehmer setzt nur qualifizierte und zuverlässige Mitarbeiter ein. Alle Mitarbeiter werden regelmäßig geschult und über die geltenden Sicherheitsbestimmungen unterrichtet.

10.2 Personalwechsel

Bei begründeten Beschwerden des Auftraggebers über einzelne Mitarbeiter bemüht sich der Auftragnehmer um angemessene Abhilfe.

10.3 Arbeitsrecht

Der Auftragnehmer versichert die Einhaltung aller arbeitsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Mindestlohngesetzes und der Sozialversicherungspflicht.

11. Vertragslaufzeit und Kündigung

11.1 Laufzeit

Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung. Bei unbefristeten Verträgen gelten die nachfolgenden Kündigungsfristen.

11.2 Ordentliche Kündigung

Beide Vertragsparteien können den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

11.3 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Wiederholten erheblichen Leistungsstörungen
  • Zahlungsverzug von mehr als zwei Monatsraten
  • Verletzung wesentlicher Vertragspflichten

11.4 Schriftform

Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

12. Qualitätssicherung

12.1 Qualitätsstandards

Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den branchenüblichen Qualitätsstandards.

12.2 Qualitätskontrolle

Der Auftragnehmer führt regelmäßige Qualitätskontrollen durch. Bei Beanstandungen wird umgehend Abhilfe geschaffen.

12.3 Beschwerdemanagement

Beschwerden sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung des Mangels, zu melden. Der Auftragnehmer wird Abhilfe binnen angemessener Frist schaffen.

13. Umweltschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Verwendung umweltfreundlicher Reinigungsmittel, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Die Entsorgung von Abfällen erfolgt entsprechend den geltenden umweltrechtlichen Bestimmungen.

14. Höhere Gewalt

Bei Eintritt höherer Gewalt (insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Epidemien, behördliche Anordnungen) ruhen die beiderseitigen Leistungspflichten für die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung länger als vier Wochen, kann jede Partei den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.2 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

15.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

15.4 Änderungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

16. Kontakt

VoltaPower EnerHub
Friedrichstraße 123
10117 Berlin
Deutschland

Telefon: +49 30 12345678
E-Mail: [email protected]
Website: www.voltapower-enerhub.com

Geschäftsführung: Max Mustermann
Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Handelsregisternummer: HRB 123456 B
USt-IdNr.: DE123456789

Hinweis: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit VoltaPower EnerHub und wurden entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erstellt.

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